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   BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95   

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BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95 (https://dejure.org/1996,9108)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 6 AZR 355/95 (https://dejure.org/1996,9108)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 355/95 (https://dejure.org/1996,9108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Verwaltungsbediensteten auf den Differenzbetrag zwischen einer Vergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und einer Vergütung nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts (BAT-O) für die Zeit seiner Tätigkeit im Kindernotdienst im ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifkonkurrenz: BAT oder BAT-O - zeitweilige Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach § 4 des Arbeitsvertrages bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach BAT-O. Diese Vereinbarung zwischen dem beklagten Land und dem zu diesem Zeitpunkt noch nicht tarifgebundenen Kläger ist als typische Vereinbarung dahingehend auszulegen, daß auf das Arbeitsverhältnis die tariflichen Bestimmungen Anwendung finden sollen, die bei Tarifgebundenheit gelten würden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung ... vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O solange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es für die zeitliche Begrenzung einer Tätigkeit auf die Erklärung des Arbeitgebers bei Beginn des Arbeitseinsatzes im Geltungsbereich des BAT an (BAG Urteil vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 329/94

    TV Ang-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O solange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit mindestens zur Hälfte der Arbeitszeit im Beitrittsgebiet ausgeübt wird (BAG Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 -, a.a.O.).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats, wie sie im Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zusammengefaßt ist, gilt für ein im Beitrittsgebiet begründetes und dort durchgeführtes Arbeitsverhältnis östliches Tarifrecht.

    Diese an Sinn und Zweck orientierte Auslegung schließt es daher aus, den BAT anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des BAT-O erfüllt, nach einer Tätigkeit im Westen wieder auf unbestimmte Zeit im Geltungsbereich des BAT-O arbeitet (BAG Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Der Kläger beruft sich unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen) insoweit in der Revisionsinstanz erstmalig darauf, das Land Berlin habe allen Angestellten, die aufgrund einer Tätigkeit im Westteil Berlins einen Anspruch auf Vergütung nach BAT erworben hatten, die entsprechende Vergütung auch nach ihrer Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet gezahlt.
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet, wenn es einen räumlichen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist, der gegenwärtig noch besteht (BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach § 4 des Arbeitsvertrages bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach BAT-O. Diese Vereinbarung zwischen dem beklagten Land und dem zu diesem Zeitpunkt noch nicht tarifgebundenen Kläger ist als typische Vereinbarung dahingehend auszulegen, daß auf das Arbeitsverhältnis die tariflichen Bestimmungen Anwendung finden sollen, die bei Tarifgebundenheit gelten würden (BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung ... vorgesehen).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O solange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Wenn die Tarifvertragsparteien die Fälle der den Tarifbezirk überschreitenden Aufgabenerfüllung hätten anders regeln wollen, hätten sie dies im Tarifwortlaut zum Ausdruck bringen müssen (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 614/94

    BMT-G-O - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 1 Abs. 1 BAT-O einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O solange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 22.02.1995 - 8 Sa 113/94

    Umsetzung; Berlin; Befristung; BAT; Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Februar 1995 - 8 Sa 113/94 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 529/95

    Tarifkonkurrenz: BAT und BATO bei Abordnung

    Diese Vereinbarung zwischen dem beklagten Land und der nicht tarifgebundenen Klägerin ist als typische Vereinbarung dahingehend auszulegen, daß auf das Arbeitsverhältnis die tariflichen Bestimmungen Anwendung finden sollen, die bei Tarifgebundenheit gelten würden (vgl. BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - AP Nr. 5 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 355/95 -, n.v.).

    § 1 Abs. 1 BAT-O ist einschränkend dahingehend auszulegen, daß der BAT-O solange keine Anwendung findet, wie der Angestellte im räumlichen Geltungsbereich des BAT tätig ist, weil der Arbeitnehmer während dieser Zeit seine Arbeitsleistung nicht auf Dauer im Beitrittsgebiet erbringt (vgl. BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TV Ang Bundespost und - 6 AZR 614/94 - AP Nr. 1 zu § 1 BMT-G II, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und zuletzt BAG Urteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 -, a.a.O., und vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 355/95 -, n.v. sowie vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 -, n.v.).

    Dies gilt auch, wenn die Arbeit zwar nur vorübergehend, aber auf nicht absehbare Zeit im räumlichen Geltungsbereich des BAT zu leisten ist (vgl. BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, a.a.O.; vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 -, a.a.O., und vom 18. Januar 1996 - 6 AZR 355/95 -, n.v.).

  • LAG Berlin, 15.09.1995 - 16 Sa 53/95

    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

    Im übrigen dürfte eine Abweichung zur Entscheidung der 8. Kammer des LAG Berlin vom 22. Februar 1995 - 8 Sa 113/94 - (jetzt: BAG 6 AZR 355/95) vorliegen.
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